Zugerland Verkehrsbetriebe

Benutzerordnung

Schifffahrtsgesellschaft für den Zugersee AG & Ägerisee Schifffahrt AG

Gültig auf den Schiffen und auf dem Areal der Schifffahrtsgesellschaft für den Zugersee AG (SGZ) sowie der Aegerisee Schifffahrt AG (AeS). Den Anordnungen des Personals ist unverzüglich Folge zu leisten.

 

Sicherheit und Vandalismus

Schiffe und Anlegestationen sind öffentliche, aber keine rechtsfreien Räume:

Wände, Böden und andere Flächen dürfen weder beschriftet oder bemalt noch beschmiert, besprüht, beklebt oder beschädigt werden.

Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum der AeS hat strafrechtliche Konsequenzen.

Der Aufenthalt in Diensträumen ist Gästen untersagt.

Missbrauch von Sicherheitseinrichtungen hat strafrechtliche Konsequenzen.

Inlineskates, Rollschuhe, Rollbretter usw. dürfen an Bord nicht benützt werden.

Kleinkinder müssen durch deren Begleitpersonen beaufsichtigt werden.

 

Abfall / Rücksichtnahme  

Mit Ihrer Unterstützung sorgen wir für Ordnung und Sauberkeit.

Der See ist ein Trinkwasserspeicher, helfen sie mit, dass dies so bleibt.

 

Bitte verhalten Sie sich so, dass Sie niemanden behindern oder belästigen. Zum Beispiel:

Schuhe gehören nicht auf Sitzpolster.

Hunde sind an der Leine zu halten.

Private Musikabspielgeräte sind an Bord nicht erlaubt.

 

Rauchen

Mit Ihrer Unterstützung sorgen wir für gutes Klima und saubere Schiffe.

Rauchen ist auf dem Schiff, in den Innenräumen verboten.

  

Nur mit Bewilligung der Betriebsleitung erlaubt

Für folgende Aktivitäten ist die offizielle Zustimmung der AeS einzuholen:

Verkauf und Anbieten von Waren und Dienstleistungen

Verteilen oder Auflegen von Flugblättern und Prospekten

Sammel- und Unterschriftenaktionen sowie Befragungen

Musik- und andere Darbietungen

 

Verboten

Es ist verboten, Angestellte und Fahrgäste der Schifffahrtsgesellschaft für den Zugersee AG (SGZ) sowie der Aegerisee Schifffahrt AG auf den Schiffen oder an den Anlegestationen ohne deren ausdrückliches Einverständnis zu fotografieren oder zu filmen.

 

Verstösse

Verstösse gegen die Benutzerordnung sowie das Nichtbefolgen von Anordnungen des Personals können zu Schadenersatzforderungen, Transportausschluss oder Strafverfolgung führen (Art. 22 PBG, Art. 59 VPB). Reinigungs- und Reparaturkosten werden den Verursachenden in Rechnung gestellt. 

 

Zug, 10. Februar 2023

 

 

Fragen zur Benutzerordnung
Bei Fragen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@aegerisee-schifffahrt.ch